Published on Dienstag, 20. November 2018
Ausfuhr-Warenabfertigung bedeutet Abfertigung der Ware aus dem Gebiet der Europäischen Gemeinschaft in ein Drittland. Sie macht es möglich, dass gemeinschaftliche Ware die Europäische Gemeinschaft verlässt. Die Ausfuhr umfasst die Benutzung der Ausfuhrformalitäten inklusive der Maßnahmen der Handelspolitik, bei Bedarf auch der Ausfuhrabgaben. Die Abfertigung wird für jeden beliebigen Exporteur aus der gesamten EU durchgeführt und ist nicht durch die örtliche Zuständigkeit eingeschränkt.