Die Europäische Union hat mit der neuen Verordnung (EU) 2024/573 strengere Vorschriften für fluorierte Treibhausgase (F-Gase) eingeführt. Die neuen Regeln betreffen Unternehmen, die Kühl-, Klima- oder andere Geräte mit F-Gasen importieren, exportieren oder in Verkehr bringen.
Verpflichtende Registrierung im F-Gas-Portal
Eine Registrierung ist erforderlich für:
- Importe in die EU,
- Exporte aus der EU,
- Transitverfahren,
- Überlassung zum freien Verkehr.
Registriert sein muss das Unternehmen, das:
- als Anmelder in der Zollanmeldung auftritt,
- als Ausführer auftritt,
- Inhaber eines besonderen oder Transitverfahrens ist.
HFKW-Quoten
Für bestimmte fluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW/HFC) ist eine Quote erforderlich.
Dies betrifft insbesondere:
- Kühlgeräte,
- Klimaanlagen,
- Wärmepumpen,
- bestimmte Inhalatoren.
Wichtig für Privatpersonen bei Import und Export
Die Verordnung (EU) 2024/573 sieht eine wichtige Ausnahme für Privatpersonen vor.
Wenn eine Privatperson Waren zu nichtkommerziellen Zwecken importiert oder exportiert, ist eine Registrierung im F-Gas-Portal bis auf Weiteres nicht erforderlich, da solche Vorgänge nicht als kommerzielle Geschäfte gelten.Dies gilt insbesondere für:
- persönliche Gegenstände,
- Umzugsgut,
- nichtkommerzielle Sendungen von Privatpersonen.
Verpflichtender Code in der Zollanmeldung
In diesen Fällen muss folgender Code verwendet werden:
Y160 – Waren, für die die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/573 nicht gelten
Die korrekte Verwendung des Codes Y160 ist wichtig für:
- eine schnellere Zollabfertigung,
- die richtige Behandlung der Sendung,
- die Vermeidung zusätzlicher Anforderungen oder Verzögerungen.
Mehr Informationen: [email protected]